Social-Media - Artikel
Wie privat sind Soziale Netzwerke?
Lucas Kesselhut Main-Post 14.06.19
Welche Konsequenzen hat das Urteil im Giemaul-Prozess für die Nutzung von WhatsApp und anderen Sozialen Medien? IT-Fachanwalt Chan-jo Jun hat Antworten darauf.
Würzburg Ein mittlerweile ehemaliger Funktionär der Fastnachtsgilde Giemaul in Würzburg-Heidingsfeld hat zwei menschenverachtende Bilder in eine WhatsApp-Gruppe geschickt, der ehemalige und aktive Elferräte der Gilde angehörten. Er habe darauf vertraut, dass aus der „verschworenen Gemeinschaft“ nichts nach außen dringt. Doch die Darstellungen sind an die Öffentlichkeit gelangt. Das Amtsgericht Würzburg hat den Mann diese Woche wegen Volksverhetzung in einem Fall zu einer Geldstrafe von über 7000 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Doch welche Konsequenzen hat diese Rechtssprechung für die Nutzung von WhatsApp und anderen Sozialen Medien? Antworten darauf hat Chan-jo Jun, Würzburger Fachanwalt für IT-Recht.
Sie haben das Urteil als bemerkenswert bezeichnet. Warum?
Chan-jo Jun: An dem Urteil ist neu, dass das Gericht für die Strafbarkeit wegen Volksverhetzung schon die Möglichkeit der Weiterleitung ausreichen ließ, selbst wenn die Äußerung in einer geschlossenen nicht öffentlichen WhatsApp-Gruppe mit nur 20 Mitgliedern gefallen war. Nutzer von Messenger-Diensten haben lange angenommen, dass im privaten Umfeld ein für Äußerungsdelikte rechtsfreier Raum bestünde, wie dies in der Familie noch der Fall wäre. Dass eine neutrale Gesinnung oder Sinn für Humor nicht als Entschuldigung taugen, war hingegen zu erwarten.
Welche Auswirkungen kann dieses Urteil auf Gespräche haben, die in Sozialen Medien geführt werden?
Jun: Volksverhetzung ist überall dort möglich, wo ein Inhalt viral gehen kann, ohne dass es auf die Zahl der Teilnehmer oder den Grad der Verbundenheit ankommt. Im Nachhinein ist man immer schlauer. Wenn etwas nach außen gelangt, dann hätte man damit auch vorher rechnen müssen.
In diesem Fall sind privat ausgetauschte Inhalte an die Öffentlichkeit gelangt. Gibt es durch dieses Urteil in der digitalen Welt keine privaten Räume mehr?
Jun: Ein Raum ist spätestens dann nicht mehr privat, wenn die Äußerung Gegenstand einer Strafanzeige wird. Im Prozess wurde häufig sichtbar, dass die Faschingsfunktionäre sich vor allem darüber empört hatten, dass der Korpsgeist versagt habe und die Äußerung über den Ombudsrat an die Staatsanwaltschaft gelangt ist.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Staatsanwaltschaft Einblicke in private Chats einfordern kann?
Jun: Dafür reicht schon ein Anfangsverdacht, der sogar durch eine einzige Zeugenaussage entstehen kann.
Gibt es rechtlich einen Unterschied, ob man einen Beitrag „nur“ liked, ihn teilt oder ihn selbst verfasst?
Jun: Das Teilen ist rechtlich gleichbedeutend mit einem eigenen Verfassen, wenn keine deutliche Distanzierung gleichzeitig erfolgt. Das Liken kann wie eine Weiterleitung wirken, wenn hierdurch die Reichweite des Beitrags erhöht wird oder wenn dadurch der Haupttäter in seinem Handeln bestärkt wird. Dazu existiert jedoch noch keine Rechtsprechung.
Innerhalb von Sekunden liken und kommentieren Nutzer von Sozialen Medien Beiträge im Netz, ohne sich immer über den Inhalt Gedanken zu machen. Welche Tipps haben Sie, um auf der sicheren Seite zu sein?
Jun: Meistens reichen schon zehn Sekunden Nachdenken aus, um sich zu vergegenwärtigen, was eigentlich der Inhalt des auf den ersten Blick lustigen Memes ist. Wem der moralische Kompass abhandengekommen ist, sollte kurz darüber nachdenken, ob er einer Bevölkerungsgruppe ein Existenzrecht abspricht oder ihr Gewalt oder Willkür wünscht. Dabei sollte man den Humor außen vor lassen, da er die Aussage nicht relativiert, sondern sogar in seiner Gefährlichkeit steigert.
Begriffe im Internet
Viral gehen: Ein Inhalt (Foto, Video, Textbeitrag) verbreitet sich im Internet schnell und ohne größere Einwirkung von demjenigen, der den Inhalt ursprünglich veröffentlicht hat.
Liken: In einem Sozialen Netzwerk kann ein Benutzer durch eine Schaltfläche signalisieren, dass er einen Beitrag besonders gut findet. Dabei ist es möglich, dass Freunde darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass einem Benutzer beispielsweise das Foto eines anderen Nutzers gefallen hat. Dann wirkt auch ein Like wie eine Weiterleitung und erhöht die Reichweite eines Beitrags.
Teilen: Dies bezeichnet eine wesentliche Funktion vieler Sozialer Netzwerke und steht dafür, dass ein Nutzer den Inhalt einer anderen Person mit seinen eigenen Lesern teilt und ihn damit noch weiter weiterverbreitet.
Memes: Sie entstehen meist aus Bildern oder Videos, die sich schnell über das Internet verbreiten. Dabei handelt es sich in der Regel um Motive, die mit einem Text kombiniert werden und so neue Bedeutungen erhalten. (lke)