Gegendarstellung und Berichtigung

Die Gegendarstellung

Eines vorweg: Keine Zeitung und kein Redakteur berichtet absichtlich falsch. Aber, wie Du bestimmt nachvollziehen kannst:  Fehler passieren – besonders wenn der Tag lang und die Arbeitsbelastung in der Redaktion hoch ist und die Konzentration langsam absinkt. Wurde dann doch einmal falsch berichtet, ist zu unterscheiden, ob der Redaktion oder dem Redakteur tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist, den es zu berichtigen gilt, oder ob nur vom Bericht betroffener meint, dass falsch berichtet wurde. 

Ist Zweites der Fall, wurde also nach Ansicht eines Betroffenen in der Zeitung oder Online etwas falsch berichtet, dann könnte dieser Betroffene unter Umständen das Recht auf eine Gegendarstellung haben. Er könnte also verlangen, dass seine Darstellung des Sachverhalts noch einmal in der Zeitung oder auf der Homepage erscheint. Allerdings haben nicht immer Betroffene wirklich das Recht auf eine Gegendarstellung.
Um eine solche verlangen zu können, muss im Artikel eine Tatsache falsch dargestellt  worden sein.
Hat ein Redakteur allerdings das Verhalten eines Betroffenen in einem Kommentar anders bewertet, als dieser sich selbst gerne in der Öffentlichkeit dargestellt gesehen hätte, so muss er damit leben.
Denn: Wie Du bestimmt schon weißt, drückt der Redakteur im Kommentar stets seine eigene Meinung aus – und die kann ausfallen, wie sie will und muss niemanden gefallen. 

Abgedruckt wird eine Gegendarstellung in der Zeitung üblicherweise mit einem Hinweis auf die fälschliche Berichterstattung und dem Erscheinungsdatum des Berichts. Online erscheint sie je nach Umfang entweder als eigener Artikel oder wird unter den bereits bestehenden Artikel gesetzt. 

Die Berichtigung

Ist der Redaktion oder dem Redakteur aber ein offensichtlicher Fehler in der Berichterstattung unterlaufen (ist etwa ein Fest falsch angekündigt worden), muss dieser korrigiert werden.
Hierzu veröffentlicht die Redaktion in der Regel eine Korrekturmeldung mit den richtigen Informationen und einer Entschuldigung. In den GN hast Du vielleicht schon einmal eine solche Meldung gesehen?
Online bedarf es keines eigenen Textes – vielmehr wird der Text einfach geändert und aktualisiert, sodass Du als Leserin oder Leser stets die aktuellste Fassung zur Verfügung hast.