So funktionieren Tageszeitungen

Artikel und Anzeigen

Foto: Sven Hoppe (dpa)

Tageszeitungen setzen sich im Prinzip aus zwei Bestandteilen zusammen: aus redaktionelle Artikeln und Anzeigen. Was für Besonderheiten diese beiden Komponenten haben, erfährst Du in diesem Kapitel. 

Redaktionelle Artikel

Verantwortlich für die redaktionellen Artikel eines Mediums ist die Redaktion beziehungsweise die Chefredaktion. Wer verantwortlich ist, erfährst Du, wenn Du Dir das Impressum einer Zeitung oder eines Online-Angebots genauer ansiehst. Dort ist immer ein Verantwortlicher angegeben, oft stehen hinter dessen oder deren Namen die Buchstaben V.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne des Presserechts). Der- oder diejenige ist damit Dein Ansprechpartner, wenn in einem Artikel etwas inhaltlich nicht stimmen sollte, etwas falsch berichtet wurde. 
Aber beachte in diesem Zusammenhang: Reaktionen schreiben und publizieren stets unabhängig von Parteien, Firmen und Interessengruppen.  Warum dies so ist, weißt Du bestimmt, oder? Genau, wegen der Pressefreiheit. Sie stellt sicher, dass die Redaktion mit einer freien und unabhängigen Berichterstattung zur Meinungsbildung beitragen kann. 

Der Aufbau redaktioneller Artikel

Wenn Du Dir einen Zeitungsartikel ansiehst, wirst Du feststellen, dass es sich bei ihm nicht einfach nur um einen Textblock handelt. Vielmehr besteht er aus einer Vielzahl von Komponenten.

Hauptzeile: Die Hauptzeile soll zum Lesen verführen und stellt die zentrale Überschrift dar. Sie wird auch Schlagzeile genannt.

Unterzeile: Die Unterzeile liefert Basis-Informationen und führt den Leser in den Artikel. Kleinere Artikel haben meist keine Unterzeile.

Autorenzeile: Autorenzeilen stehen nur bei größeren Artikeln. Sonst steht beim Artikel ein Kürzel. Diese Kürzel sind keine Geheimnisse (vielmehr wird in den GN auf der ersten Lokalseite regelmäßig eine Liste mit Redaktionsmitgliedern und ihren Kürzeln abgedruckt). Würde stets jeder Redakteur im Artikel mit Namen angegeben, wären vermutlich viele Leser hiervon genervt.  

Spitzmarke: Die Spitzmarke nennt den Ort des Geschehens, beziehungsweise den Ort, der von einer Nachricht betroffen ist. Wenn ein Nordhorner in Las Vegas beispielsweise eine Million Dollar gewinnt, dann lautet die Spitzmarke Las Vegas/Nordhorn.

Der Vorspann: Bevor ein Artikel beginnt, steht in vielen Zeitungen ein Vorspann. Oft handelt es sich bei diesem um zwei Sätze, in denen Dir als Leserin oder Leser mit einer Einleitung Lust aufs Lesen dieses Artikels gemacht wird. In den GN ist der Vorspann angeschafft worden, in der Sonntagszeitung kannst Du ihn aber noch entdecken. 

Der Grundtext: Der Grundtext stellt das Herzstück eines Artikels dar. Er bündelt alle Informationen und setzt sich ausführlich mit der Thematik des Artikels auseinander. Die Länge des Grundtextes kann, je nach Darstellungsart und Relevanz der Thematik, variieren.

Zwischenzeile: Die Zwischenzeile, auch Zwischentitel genannt, soll längere Texte auflockern und zum Weiterlesen animieren. Bei kurzen Meldungen sind Zwischenzeilen allerdings nicht sinnvoll, sie würden eher den Lesefluss stören (Dich also ablenken).

Online-Hinweis: Ein Online-Hinweis macht Dich auf ergänzende Inhalte im Internet aufmerksam, zum Beispiel Fotos, Videos oder Bildergalerien. Oft findest Du in den GN solche Hinweise bei größeren Unfällen oder Volksfesten.

Anzeigen

Anzeigen, auch Annoncen, Inserate und Werbung genannt, sind wichtige Bestandteile einer Tageszeitung.

Die Anzeigen erfüllen mehrere Funktionen. Der Anzeigenerlös trägt zur Wirtschaftlichkeit der Zeitung bei. Ohne Anzeigen würden die Zeitungen den Leser das Dreifache kosten. Der Werbetreibende erreicht mit Anzeigen in der Zeitung einen großen Kundenkreis. Auch Du als Leserin oder Leser profitierst von Anzeigen. Denn durch die Anzeigen erhälst Du Informationen über Firmen, Institutionen, Neueröffnungen, Produkte, freie Stellen, zu vermietende Wohnungen, Veranstaltungen, Kinoprogramm und vieles mehr. Außerdem kannst Du natürlich auch selbst Anzeigen aufgeben.

Die Anzeigenabteilung und die Redaktion sind strikt voneinander getrennt. Anzeigen müssen eindeutig als solche erkennbar sein. Außerdem dürfen beispielsweise die Interessen von Anzeigenkunden nicht den redaktionellen Teil der Zeitung beeinflussen.

Den Inhalt einer Anzeige bestimmt der Auftraggeber, nicht die Zeitung. Dennoch muss die Zeitung darauf achten, dass die Anzeige presserechtlich in Ordnung ist. So dürfen Anzeigen keine Beleidigungen, keine Vorverurteilungen, keinen Aufruf zur Gewalt, keine Anstiftung zu Straftaten oder ähnliches enthalten.

Verschiedene Formen der Anzeige

Die Verkaufsanzeige: Eine Firma annonciert, weil sie ein konkretes Verkaufs- oder Service-Angebot hat. Hier werden das angebotene Produkt und der Preis genannt.

Die Image-Anzeige: Eine Firma wirbt für sich und ihren guten Namen, ihr Image. In solchen Anzeigen werden keine konkreten Verkaufsangebote gemacht, höchstens der Hinweis auf ein Produkt.

Die Familienanzeige: Familien geben Informationen kund: Brautpaare, glückliche Eltern, Geburtstagskinder. Familienanzeigen gibt es auch bei traurigen Anlässen: Todesanzeigen sind typisch für lokale und regionale Tageszeitungen.

Die Kleinanzeigen: Leser und Firmen inserieren in kleinen Anzeigen ohne grafische Gestaltung, oft in wenigen Zeilen. Auto, Verkäufe, Stellenmarkt, Computer und vieles mehr: unterteilt in zahlreiche Rubriken. So kann sich der Leser schnell orientieren und findet (fast) alles, was zum täglichen Leben notwendig ist.